AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Alle Verkäufe und Lieferungen von lasermed.ch und myfeelgood.ch ausgeführt durch LASERMED AG, 9325 Roggwil (nachfolgend LM genannt) unterliegen diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Käufer die Bestellung vollständig abgeschlossen hat und auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gedrückt hat. Der Vertrag über den Erwerb eines Produkts kommt erst zustande, wenn LM die Bestellung bestätigt hat. Ein Vertragsschluss kann nach Eingang einer Bestellung ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Verfügbarkeit der bestellten Produkte bleibt in jedem Fall vorbehalten. Die Lieferung erfolgt ausschliesslich in die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit der bei der Bestellung angegebenen Lieferadresse.

  1. Umfang und Lieferung

2.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht aufgeführt sind, können separat berechnet werden.

2.2. Angaben und Abbildungen in Druckschriften, technische Unterlagen wie Beschreibungen, Zeichnungen, Prospekte und dergleichen sind unverbindlich.

  1. Technische Unterlagen / Software

3.1. Die technischen Daten sind aus den Unterlagen ersichtlich. LM behält sich vor, davon abzuweichen, wenn sich dies bei der Ausführung als zweckmässig erweist.

3.2. LM behält sich alle Rechte, insbesondere die Eigentums- und Urheberrechte an sämtlichen technischen Unterlagen vor. Diese Unterlagen dürfen weder kopiert noch vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht, noch zur Anfertigung des Produktes oder Bestandteilen davon verwendet werden. 

3.3. Für die Benutzung von mit- oder nachgelieferten Programmen für Computer, Mikroprozessoren und anderen Datenverarbeitungs- und Steuerungsanlagen (Software) gewährt LM dem Besteller eine unwiderrufliche, nicht-exklusive Lizenz, für welche die Bestimmungen des Software-Lizenzvertrages gelten. Diese Programme bleiben Eigentum der LM und dürfen nur für deren Geräte benutzt und ohne schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder sonst wie dupliziert werden.

  1. Preise

4.1. Sofern keine anderslautende Preisgestaltung vermerkt ist, verstehen sich die Preise ab Werk, exklusive Mehrwertsteuer, Versand, Transport, Verpackung, Versicherung. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und alle Bezahlungen haben in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt dreissig Tage vom Tage der Versendung der Produkte an den Kunden, vorbehaltlich, dass LM jederzeit in freiem Ermessen andere Zahlungsfristen verlangen kann. LM behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne Ankündigung zu ändern.

4.2. Preise mit Jahresrabattierung gemäss laufenden Rahmenverträgen sind durch entsprechenden Hinweis auf Offerte- oder Auftragsbestätigung und Rechnung gekennzeichnet, sofern sich der Rabatt zum Zeitpunkt der Dokumenterstellung kalkulieren lässt.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1. Die Zahlungspflicht des Kunden gilt erst nach Eingang des Kaufpreises und allfälliger Nebenforderungen als erfüllt, vorausgesetzt, der bezahlte Betrag steht LM zur freien Verfügung.

5.2. Auf rückständige Rechnungen ist ein Verzugszins für den Zeitraum vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Bezahlung geschuldet. Der Verzugszins beträgt den kleineren Betrag von achtzehn Prozent pro Jahr oder des gesetzlich maximal zulässigen Verzugszinses. LM ist berechtigt, Sendungen zurückzubehalten, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Bezahlung nicht aufgehoben.

5.3. LM behält sich vor, bei Privatkunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

5.4. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die LM nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung bleibt Eigentum von LM bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von LM erforderlich sind, mitzuwirken. LM behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt selbständig eintragen zu lassen.

  1. Lieferfrist

7.1. Lieferfristen werden von LM aufgrund der im Zeitpunkt ihrer Festlegung herrschenden Lagerbestands- und Beschaffungsverhältnisse angegeben. Ändern sich diese Verhältnisse wesentlich, so steht LM das Recht zu, neue Liefertermine festzulegen.

7.2. Die Lieferfrist beginnt am Tage des Bestellungseinganges, frühestens jedoch nach Erhalt definitiver Angaben über die Ausführung sowie Klärung sämtlicher technischer Details der bestellten Ware und einer allfällig vereinbarten Vorauszahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bei deren Ablauf die Lieferung dem Spediteur übergeben wurde.

7.3. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert

  • bei nachträglicher Abänderung der Bestellung,
  • bei Auftreten unvorhergesehener Hindernisse wie höherer Gewalt, behördlicher Verfügung, Transport- oder Lieferantenbedingter Verzögerung.
  • bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.

 

7.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung, anderslautende, im Voraus schriftlich getroffene Vereinbarungen ausgenommen.

  1. Export

Die Lieferungen sind für die Verwendung in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bestimmt. Exporte dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von LM getätigt werden. Dies gilt im Besonderen für Produkte, welche durch die schweizerische Regierung mit einem Ausfuhrverbot belegt wurden.

  1. Prüfung und Abnahme der Lieferung

9.1. Soweit dies üblich ist, wird jede Lieferung vor dem Versand geprüft. Verlangt der Kunde weitergehende Prüfungen, sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen.

9.2. Erkennbare Mängel hat der Kunde umgehend nach Eingang der Lieferung LM schriftlich mitzuteilen. 

9.3. Der Kunde hat die Lieferung innert 14 Tagen nach Erhalt oder, sofern die Inbetriebsetzung der Anlage durch LM erfolgt, innert 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert.

  1. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen - ausdrückliche schriftliche anderslautende Vereinbarungen vorbehalten - spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über, auch wenn die Lieferung franko, CIF, FOB, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt. Wird der Versand aus Gründen, die LM nicht zu vertreten hat verzögert oder verunmöglicht, so wird die Lieferung unter Benachrichtigung des Kunden auf dessen Rechnung und Gefahr gelagert.

  1. Rückgabe und Annullation

Der Besteller hat das Recht, die unbeschädigte, ungeöffnete und ungebrauchte Ware in Originalverpackung während 14 Tagen kostenfrei (Porto zu Lasten des Kunden) zu retournieren. Die Rücksendung erfolgt an die Lasermed AG in 9325 Roggwil TG. Bei Rücknahme eines Produktes durch die LM muss der Käufer schriftlich bestätigen, dass die Produkte bei ihm korrekt und einwandfrei gemäss Herstellerangaben gelagert wurden.

Der Kunde kann eine Bestellung teilweise oder vollumfänglich zu jeder Zeit vor dem ursprünglich vorgesehenen Versendungsdatum annullieren, vorausgesetzt, dass die schriftliche Mitteilung der Annullation vor diesem Datum bei LM eingeht. Im Falle einer solchen Annullierung schuldet der Kunde LM eine Annullationsgebühr von zehn Prozent des netto Rechnungspreises der annullierten Produkte.

  1. Transport und Versicherung

12.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ohne besondere Instruktionen, wird der LM am vorteilhaftesten erscheinende Versand gewählt. 

12.2. Besondere Wünsche betreffend Versand und Transport sind LM rechtzeitig bekanntzugeben.

12.3. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend anzuzeigen.

12.4. Zusatzversicherungen gegen Schäden aller Art sind vom Kunden zu verlangen und gehen zu seinen Lasten.

  1. Installation 

13.1. Ist eine Anlage von LM zu installieren, so hat der Kunde für die erforderlichen Vorarbeiten besorgt zu sein, damit die Installationsarbeiten ungehindert begonnen werden können.

13.2. Die Installation geht, sofern diese nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen ist, zu Lasten des Kunden. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Verrechnungssätze. 

  1. Gewährleistung

14.1. LM verpflichtet sich, alle Teile, welche nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich nach ihrer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.

14.2. Ersetzte Teile werden Eigentum von LM.

14.3. Die Gewährleistung umfasst während 12 Monaten einerseits den kostenlosen Ersatz der schadhaften Teile, einschliesslich Hin- und Rücktransport, Verpackung und Versicherung und andererseits Arbeit und Spesen des Servicepersonals (u.a. Reisezeit, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung etc.). Nach Ablauf von 12 Monaten umfasst die Gewährleistung nur den Ersatz der schadhaften Teile, Arbeit und Spesen des Servicepersonals werden fakturiert.

14.4. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Auslieferung an den Endabnehmer oder nach erfolgter Inbetriebnahme durch die LM, jedoch spätestens 60 (sechzig) Tage nach Auslieferung durch die LM an den Endabnehmer. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist wird in der Regel in der Offerte aufgeführt. Der Hinweis in der Offerte oder Auftragsbestätigung auf den Kauf einer gebrauchten Sache gilt als Verkürzung auf die gesetzliche Mindestfrist.

14.5. Für Schäden, welche durch normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung so wie infolge anderer Gründe entstehen, welche die LM nicht zu vertreten hat, haftet sie nicht. Im Weiteren lehnt die LM jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn der Käufer selbst oder durch nicht autorisierte Dritte und ohne schriftliche Zustimmung der LM Reparaturen oder Änderungen am Objekt vornimmt oder nicht von der LM spezifizierte Ersatzteile verwendet.

14.6. Transportschäden sowie Verbrauchsmaterial wie Batterien, Akkumulatoren, Glühlampen und Sicherungen sowie die Ausführung von Nachjustierungen gemäss Gebrauchsanleitungen fallen nicht unter die Gewährleistung.

14.7. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung resp. Nachlieferung oder Nachbesserung gemäss Artikel 14.1., insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung für die Lieferung enthält insbesondere keine Zusicherung für ihre kommerzielle Verwertbarkeit oder für ihre Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck. Folgekosten, wie zu wiederholende Arbeitseinsätze des Kunden fallen nicht unter die Gewährleistung.

14.8. Für Fremdlieferungen übernimmt die LM eine Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen des Unterlieferanten (bzw. Herstellers).

14.9. Die LM ist nicht gehalten, Gewährleistung zu erbringen, solange der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist.

  1. Haftung

LM haftet für die vertragsgemässe Lieferung im Rahmen der Gewährleistung. Jede Haftung für direkten oder indirekten Schaden (insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter), der sich aus der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen von LM oder aus dem Betrieb bzw. dem Betriebsstillstand der von LM gelieferten Produkte und Teile ergibt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Es gilt schweizerisches Recht.

16.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Kunden und für LM ist 9325 Roggwil, Kanton Thurgau, Schweiz. Es steht LM aber auch das Recht zu, den Kunden an seinem Domizil zu belangen.

Roggwil, 18. November 2022